Begriffserklärungen
Stationäre Hospize sind Einrichtungen, in denen schwerkranke Menschen mit begrenzter Lebenserwartung bis zum Ende ihres Lebens gepflegt und begleitet werden. Menschen, bei denen eine Heilung ihrer Erkrankung nicht mehr möglich ist. Wenn eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig, aber die Pflege zu Hause nicht gewährleistet werden kann, gibt es diese Möglichkeit, um die verbleibende Lebensspanne in diesem geschützten Raum zu verleben. Hospize sind klein. Sie haben in Deutschland häufig sechs bis zwölf Betten. Es herrscht eine familiäre Atmosphäre. Zum Team gehören speziell ausgebildete Pflegekräfte, Palliativmediziner, Ehrenamtliche, Seelsorger, Physiotherapeuten und das hauswirtschaftliche Personal. Hausärzte bleiben häufig für ihre Patienten zuständig. Angehörige und Freunde können jederzeit im Hospiz mit übernachten und bei ihren erkrankten Lieben sein.
Ambulante Hospizdienste sind gemeinnützige Einrichtungen. Qualifizierte ehrenamtliche Hospizhelferinnen und Hospizhelfer besuchen in regelmäßigen Abständen zu Hause oder in stationären Einrichtungen Personen mit lebensverkürzenden und schweren Erkrankungen, um sie psychosozial zu unterstützen. Sie sind da, wenn ein Ansprechpartner gebraucht wird und bringen oft mit ihrer Erfahrung Ruhe für Familien in Krisensituationen. Dabei werden die Hospizhelferinnen und Hospizhelfer von professionellen Koordinatorinnen eingesetzt und unterstützt.
Palliativ kommt vom lateinischen Begriff „Pallium“ und bedeutet Mantel. Im hospizlichen Kontext wird der Mensch ganzheitlich mit seinem Leiden, seinen Ressourcen, mit seiner Psyche, Seele und Individualität gesehen und begleitet. Im Vordergrund steht die Lebensqualität. Die Begleitung ist auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet. Dies beinhaltet auch die Unterstützung der Angehörigen. Im Gegensatz zum kurativen Ansatz konzentriert sich die palliative Versorgung nicht mehr auf Therapie um jeden Preis, wenn Heilung unmöglich geworden ist. Das Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die Stärkung der Lebensqualität durch Linderung der Symptome.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird verordnet, um schwerstkranken und sterbenden Patienten in häuslichem oder stationären Umfeld eine gezielte, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Symptomlinderung und Begleitung zu ermöglichen. Palliativärzte, Palliativpflegekräfte und Hospizdienste arbeiten eng zusammen. 24stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche ist durch geschulte und erfahrene Teams gewährleistet. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden.
Organisiertes Ehrenamt im Hospizdienst: Hospizhelferinnen und Hospizhelfer sind in einem Schulungskurs nach § 39a SGB V ausgebildet und erhalten ein Zertifikat. Koordinatorinnen setzen sie ein und arbeiten in enger Rücksprache mit ihnen. Auch nach Erhalt des Zertifikats nehmen sie regelmäßig an Schulungen, Supervisionen und Fallbesprechungen teil. Als Mitglieder der Organisation sind sie während ihres Einsatzes im Hospizdienst versichert. Die Schweigepflicht ist für jeden verbindlich.
Ambulante Ethikberatung dient dazu, in ethisch schwierigen Behandlungs- und Betreuungsfragen z.B. am Lebensende, unter der Gesprächsleitung durch einen Ethikberater Entscheidungen zu treffen, die dem Willen des betroffenen Erkrankten entsprechen. Dies mit dem Ziel, dass alle gemeinsam das gleiche Behandlungsziel haben. So kann zum Wohle des Patienten Ruhe in ungeklärte Lebenssituationen gebracht werden. Sowohl Angehörige, Pflegekräfte, Betreuerinnen/ Betreuer, Ärzte und auch die Betroffenen selbst können Ethikberatung anfragen.
Letzte Hilfe Kurse vermitteln “Das kleine 1×1 der Sterbebegleitung: Das Umsorgen von schwerkranken und sterbenden Menschen am Lebensende. In vier Unterrichtseinheiten (Modulen) zu jeweils 45 Minuten erhalten alle Interessierten Informationen zu folgenden Themen:
- Modul: Sterben ist ein Teil des Lebens
- Modul: Vorsorgen und entscheiden
- Modul: Leiden lindern
- Modul: Abschied nehmen
Advance Care Planning (ACP)!: bedeutet „Gesundheitliche vorausschauende Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“
ACP hat zum Ziel, dass Menschen so behandelt werden, wie sie das möchten – auch dann, wenn sie selbst nicht mehr über ihre medizinische Behandlung entscheiden können.
Das Kernelement von ACP ist ein durch speziell dafür qualifizierte Gesundheitsfachkräfte begleiteter, von Achtsamkeit und Respekt geprägter, kommunikativer Prozess zur Ermittlung und Dokumentation des Patientenwillens. In diesem Gesprächsprozess kann die vorausplanende Person, unterstützt durch Informationen und Anregungen, herausfinden, ob sie im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung mit dem Ziel der Lebenserhaltung behandelt werden will oder das Sterben unter palliativer Begleitung zulassen möchte. Besteht grundsätzlich der Wunsch nach lebenserhaltenden Maßnahmen, kann geklärt werden, ob bestimmte Maßnahmen wie z.B. eine Wiederbelebung ausgeschlossen werden sollen.
Solche ACP-Gespräche orientieren sich streng an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der vorausplanenden Person. Der Gesprächsprozess dauert häufig 1-2 Stunden und erstreckt sich in der Regel über mindestens zwei Termine.